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FFP2-Maske

Partikelfiltrierende Halbmasken sog. „FFP-Masken“, (Englisch für: „Filtering Face Piece“) sind ursprünglich als sogenannte „Staubschutzmaske“ aus dem Bereich des Handwerks bekannt. Sie sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar („Kaffeefilterform“) und schützen den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Korrekt sitzende FFP-Masken liegen dicht an und bieten Fremd- und Eigenschutz. FFP-Masken müssen klare Anforderungen von Gesetzen und technischen Normen einhalten. Dabei wird insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen mindestens 94 % der Testaerosole filtern. Sie bieten daher nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole.
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Wie prüfe ich, ob es sich um eine FFP2-Maske handelt?

  1. FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben. Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass die FFP-Masken ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchlaufen haben. Wie auch bei Medizinprodukten belegen Hersteller damit, dass ihre Produkte allen Anforderungen der gültigen Gesetze und Normen entsprechen. Erst dann dürfen die Masken rechtmäßig in Europa vertrieben werden.
  2. FFP2-Masken müssen eine vierstellige Nummer vorweisen, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt. Wer sich nicht sicher ist, ob auf der vorliegenden Maske die korrekte Nummer einer Prüfstelle angebracht ist, kann die Nummer in der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission überprüfen. Laut der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), gibt es in Deutschland aktuell zwei Prüfstellen: Die DEKRA Testing and Certification GmbH mit der Prüfnummer 0158 und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit der Nummer 0121. Die ZLS ist für die Überwachung der notifizierten Stellen in Deutschland zuständig.
  3. Neben der Klasse (z.B. FFP2) folgt laut IFA eine Leerstelle und entweder der Zusatz »NR« für eine Schicht, der Zusatz »R« wenn wiederverwendbar oder der Zusatz »D«, das für Dolomitstaubtest bestanden, steht.
  4. Auch die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm müssen auf der Maske angegeben sein.
  5. Zudem sollte auf der Maske ein Herstellername oder eine Marke abgedruckt sein.
  6. Auf der Verpackung konformer Masken stehen die Angaben und die Anschrift des Herstellers oder des Inverkehrbringers.

Alltagsmaske im Vergleich zur FFP-Maske

Alltagsmasken erbringen nicht die in den technischen Normen definierten Leistungsnachweise, wie sie für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) gefordert sind. Sie bieten also in der Regel weniger Schutz als diese regulierten und geprüften Maskentypen. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Schutzwirkung haben. Dabei ist die Schutzwirkung der Masken abhängig von der Dichtheit und Qualität des verwendeten Materials, der Anpassung an die Gesichtsform und der Anzahl der Stoff-Lagen. Fest gewebte Stoffe (z. B. Polypropylen-Spinnvlies, PP-Vlies) sind in diesem Zusammenhang beispielsweise besser geeignet als leicht gewebte Stoffe. So kann das richtige Tragen guter Alltagsmasken also nach derzeitigem Erkenntnisstand die Gefährdung durch erregerhaltige Tröpfchen deutlich mindern. Atemschutzmasken, die aussehen wie FFP2-Masken, jedoch keine der o. g. Merkmale aufweisen, dürfen nur als Alltagsmaske bezeichnet werden, weil sie keine Prüfverfahren nach solchen Anforderungen durchlaufen mussten.
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